Orga & Team

Das Seehasenfest wird im Namen und Auftrag der Stadt Friedrichshafen ehrenamtlich organisiert, geplant und veranstaltet.

Das Präsidium – Leitung des Seehasenfestausschusses

Seehasenfestpräsidium
von links: Anke Beck, Tilo Weisner, Sabrina Graf, Christine Waggershauser, Kai Nopper, Sophie Mommertz, Irene Mommertz, Franz Christoph Lißner, Klaus Gommeringer

Seine Vertreterinnen bzw. Vertreter werden in der Plenarversammlung des Seehasenfestausschusses gewählt. Das Präsidium des Seehasenfestausschusses besteht aus neun Mitgliedern. Der Präsident vertritt als Repräsentant den Seehasenfestausschuss nach außen. Ihm obliegt die Koordination und Gesamtorganisation aller Tätigkeiten rund um das Seehasenfest.

Porträt Herr Nopper

Kai Nopper
Leitung Präsidium

Porträt Frau Waggershauser

Christine Waggershauser
Leitung Präsidium

Porträt Herr Lißner

Franz Christoph Lißner
Finanzen, Social Media, Begleitung Seehas, Sonderprojekte

Herr Gommeringer

Klaus Gommeringer
Ufergeschehen (unter anderem Vergnügungspark, Fischerstechen, Drachenboot-Cup, Biergärten, Armbrustschießen, Ballwerfen)

Porträt Herr Weisener

Tilo Weisner
Sportprogramm (Freitag & Montag)

Porträt Frau Mommertz

Irene Mommertz
Seehasenfundus

Portrait Frau Mommertz

Sophie Mommertz
Kommunikation und Digitalisierung

Portrait Frau Graf

Sabrina Graf
Festzug

Portrait FRau Beck

Anke Beck
Hasenklee

Der Seehasenfestausschuss – Die ehrenamtlichen Organisatoren

Der Seehasenfestausschuss besteht aus etwa 60 Bürgerinnen und Bürgern und arbeitet ehrenamtlich im Auftrag der Stadt Friedrichshafen. Mindestens einmal im Jahr findet eine Plenarversammlung statt. Der Festausschuss ist zuständig für die Vorbereitung und Veranstaltung des Seehasenfests und setzt sich zusammen aus:

Mitgliedern kraft Amtes

  1. den Schulleitern oder Schulleiterinnen aller Schulen in städtischer Trägerschaft
    oder einer bestellten Vertretung. Weitere Vertretungen, ohne Stimmrecht, sind möglich.

  2. den Schulleitern oder Schulleiterinnen folgender Schulen in privater Trägerschaft:
    2.1 Realschule St. Elisabeth
    2.2 Bodenseeschule St. Martin
    2.3 SIS (Swiss International School)
    2.4 August-Friedrich-Osswald-Schule Friedrichshafen
    2.5 Schule am See (KBZO Weingarten)
    oder einer bestellten Vertretung. Weitere Vertretungen, ohne Stimmrecht, sind möglich.

  3. den Vertretungen der städtischen Ämter:
    3.1 Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin
    3.2 für das Seehasenfest zuständiger Dezernent oder zuständige Dezernentin
    3.3 Leitung Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung (BSO), der oder die Marktverantwortliche sowie der Feuerwehrkommandant oder die Feuerwehrkommandantin
    3.4 Leitung Amt für Soziales, Familie und Jugend
    3.5 Koordinator oder Koordinatorin der städtischen Baubetriebe für das Seehasenfest
    3.6 Geschäftsführung des Stadtmarketings
    3.7 Leitung Stabstelle für Tourist-Information
    oder einer bestellten Vertretung. Weitere Vertretungen, ohne Stimmrecht, sind möglich.

  4. den Vertretungen der Polizei, der Kirchen und Gremien:
    4.1 Leitung des Polizeireviers Friedrichshafen
    4.2 Leitung der Wasserschutzpolizei Friedrichshafen
    4.3 Vorsitz der katholischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen
    4.4 Codekan oder Codekanin der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen
    4.5 Vorsitz des Forums der Kulturen
    4.6 Vorsitz des städtischen Jugendparlaments
    oder einer bestellten Vertretung. Weitere Vertretungen, ohne Stimmrecht, sind möglich.

  5. Leitung Seehasenarchiv
    oder einer bestellten Vertretung.

Je eine Vertretung folgender Vereine und Organisationen:

  1. DLRG
  2. THW
  3. am Seehasenfest beteiligten sonstigen Rettungsdiensten bestimmten Bevollmächtigten
  4. am Seehasenfest beteiligten Musikzügen bestimmten Bevollmächtigten
  5. am Seehasenfest beteiligten Musikvereinen bestimmten Bevollmächtigten
    oder einer bestellten Vertretung. Weitere Vertretungen, ohne Stimmrecht, sind möglich.

zugewählte Mitglieder

Organe des Seehasenfestausschusses sind die Plenarversammlung, das Präsidium und die Leitung des Präsidiums. Die Leitung besteht aus  mindestens einem Präsidenten oder einer Präsidentin oder einer Kombination aus zwei Personen.