Teilnahmebedingungen Seehasen-Drachenboot-Cup 2025
Termin: Freitag, 11. Juli 2025
- ab ca. 16:00 Uhr: Treffen der Teamcaptains
- ab ca. 16:30 Uhr: Rennen
- ab ca. 20:30 Uhr: Siegerehrung
Veranstalter: Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen
Ausrichter: VfB Friedrichshafen / Kanu, Am Seemooser Horn 18, 88045 Friedrichshafen
Ort: Gondelhafen Friedrichshafen
Startklassen:
- Männer, Frauen und Mixed
- Ein Team besteht aus 6 Paddlern und 2 Ersatzleuten
- Mixed: min. 3 paddelnde Frauen
- Männer: offene Klasse
- In den einzelnen Teams dürfen max. 3 Paddler Mitglied im VfB Friedrichhafen / Kanu (Ausrichter) sein
- Rennen finden nur bei mindestens 3 gemeldeten Teams statt
Material:
- Boote und Paddel werden vom VfB Friedrichshafen / Kanu gestellt
Umkleiden:
- Umkleidemöglichkeiten werden vom Veranstalter gestellt (Getrennt nach Frauen und Männer)
Ablauf:
- Jedes Team hat mindestens 3 Rennen.
- Ein genauer Rennplan wird vor Ort an mehreren Stellen ausgehängt sein.
- Maximale Renndauer: 45 sec
Startgeld:
- 50,- € pro gemeldeten Team
Preise:
- Pokale für die Sieger / Preise für alle Teams
- Darüber hinaus werden Teams mit den besten Kostümierungen mit zusätzlichen Preisen belohnt. Die Wahl erfolgt über eine vom Veranstalter festgelegte Jury, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Siegerehrung: im direkten Anschluss an das Finalrennen für alle Teams
Training: Im Startgeld sind zwei Trainings pro Team am VfB Friedrichshafen / Kanu inklusive
Anmeldeschluss: 30. Juni 2025 (die Anzahl der teilnehmenden Teams ist auf 40 begrenzt!)
Anmeldung: Über das Anmeldeformular auf der offiziellen Internetseite des Seehasenfests
Das Startgeld in Höhe von 50 Euro wird nach Anmeldung von Seiten des Seehasenpräsidiums im Namen und Auftrag des Veranstalters in Rechnung gestellt. Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Startgelds wirksam!
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass sich die Wetterverhältnisse am Bodensee schnell ändern können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit abzusagen oder auch abzubrechen, falls die Wetterbedingungen dies erforderlich machen.
Witterungsbedingte Änderungen des Regattazeitablaufs und dadurch bedingte Änderungen des Qualifikationsmodus oder die komplette Absage der Veranstaltung berechtigen nicht zur Rückzahlung des überwiesenen Startgeldes. Darüber hinaus muss jedes Teammitglied folgende Voraussetzungen erfüllen:
- jedes Teammitglied muss min. 100m mit Kleidung schwimmen können.
- jedes Teammitglied ist gesundheitlich in der Lage am Rennen teilzunehmen.
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und sind als geschlechtsneutral zu verstehen.
Haftungsausschluss: Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Weder der Veranstalter noch der VfB Friedrichshafen, noch sonstige Organisationen oder zur Durchführung beteiligte Personen können für materielle, körperliche oder sonstige Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden.
Datenschutz und Medienrechte:
Die Bereitstellung der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Team-Name, Startklasse, Rechnungsanschrift) ist für die Teilnahme erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Datenbereitstellung nicht möglich.
Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten zur Planung, Organisation und Durchführung des Seehasen-Drachenboot-Cup, im konkreten:
- Anmeldung / Registrierung als Teilnehmer
- Erstellung einer Starterliste inkl. der Veröffentlichung auf der Internetseite www.seehasenfest.de sowie auf in sozialen Medien des Seehasenfestes (Instagram/Facebook/Twitter)
- Erstellung von Ergebnislisten incl. der Veröffentlichung auf der Internetseite www.seehasenfest.de sowie auf in sozialen Medien des Seehasenfestes (u.a. Instagram/Facebook/Twitter)
- Zusendung der Rechnung über das Startgeld
- E-Mail-Marketing (Versendung von Informationen zur Veranstaltung sowie zur Ankündigung der Veranstaltung in den Folgejahren)
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Organisation, Zeitmessung, Erstellung von Starter- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden dürfen.
Sofern die Anmeldung mehrerer Personen oder Teams durch eine Person (Teamkapitän) erfolgt, ist diese verpflichtet, vor Abschluss der Anmeldung diese Datenschutzerklärung den anderen Teilnehmern zur Kenntnis zu bringen und nur bei deren Einwilligung die Anmeldung vorzunehmen.
Der Veranstalter/Ausrichter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten, d.h. ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss.
Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt auf der Internetseiten der Stadt Friedrichshafen (www.friedrichshafen.de) sowie auf den Seiten des Seehasenfestes (www.seehasenfest.de) sowie den sozialen Medien des Seehasenfestes sowie der Stadt Friedrichshafen (u.a. Facebook, Twitter, Instagram) und kann von allen Besuchern der Internetseite eingesehen werden. Die Veröffentlichung soll auf unbestimmte Zeit erfolgen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht individualisierte Fotos von anderen Personen erworben und weiterverwendet werden.
Sie haben das Recht uns gegenüber erteilten Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der in der Vergangenheit auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgten Datenverarbeitungen. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies dem Veranstalter schriftlich per Briefpost oder E-Mail (info@seehasenfest.de) mit.
Weiter stehen Ihnen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:
- Sie haben gemäß Art. 14 DSGVO das Recht Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten.
- Sie haben gemäß Art. 16 DSGVO das Recht unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
- Sie haben gemäß Art. 17 DSGVO das Recht Ihre Daten löschen zu lassen sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt
- Sie haben gemäß Art. 18 DSGVO das Recht eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar noch gespeichert werden allerdings nur noch unter beschränkten Voraussetzungen (z.B. mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) verarbeitet werden dürfen.
- Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit hinsichtlich aller Daten welche sie uns bereitgestellt haben. Dies bedeutet, dass wir Ihnen diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen.
Zur Ausübung dieser Rechte senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@seehasenfest.de. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname, Adresse sowie Ihren Teamnamen an. Wir weisen darauf hin, dass selbst bei der Löschung von Daten, Fotos oder Videoaufnahmen nicht vollständig gewährleistet werden kann, dass diese Informationen zu 100 Prozent aus dem Internet verschwinden.
Zusätzliche Bestimmungen:
Die durch den Veranstalter bereit gestellten Flächen und Einrichtungen sind von den Teilnehmern nach der Veranstaltung so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Entstandener Müll ist von den Teams wieder mitzunehmen. Kosten durch eventuelle Beschädigungen oder Verunreinigungen sind ausnahmslos durch den Verursacher zu tragen und werden durch den Veranstalter in Rechnung gestellt.
Den Anweisungen des Organisationspersonals ist zur eigenen Sicherheit uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Jury kann ganze Teams oder einzelne Sportler bei unsportlichem Verhalten oder bei Verstößen gegen die Rennregularien für die gesamte Veranstaltung disqualifizieren. Alkoholisierte Sportler können von der Teilnahme des Wettkampfes einzeln oder als Team vom Veranstalter/ Ausrichter jederzeit unverzüglich ausgeschlossen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.